Die DSGVO und die Eventfotografie

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Es gibt bessere Lösungen als diese, dem Datenschutz in der Eventfotografie gerecht zu werden.

Seit bald einem Jahr gilt sie nun schon, die Europäische Datenschutz-Gundverordnung (DSGVO). Entgegen mancher Befürchtungen ist Eventfotografie auch für PR und Öffentlichkeitsarbeit weiter möglich. In der Praxis hat sich für mich nicht einmal viel verändert. Die Persönlichkeitsrechte hatten für mich schon immer hohen Stellenwert. Wenn Teilnehmer von Veranstaltungen nicht fotografiert werden wollten, habe ich das selbstverständlich berücksichtigt. Für eigene Referenzzwecke habe ich Nahaufnahmen von Eventgästen in der Regel nicht eingesetzt. Dies war ja auch vor der DSGVO nur mit ausdrücklichem Einverständnis der abgebildeten Personen möglich.

 

Was ist nun neu mit DSGVO? Sowohl der Veranstalter als auch der Eventfotograf muss sich nun genauer überlegen, unter welchen Voraussetzungen fotografiert werden darf. Insbesondere bei kleineren Veranstaltungen kann man sich das Einverständnis der Teilnehmer schriftlich geben lassen. Personen-Fotografie auf Events ist aber in vielen Fällen auch möglich, ohne dass solche individuellen Einwilligungen eingeholt werden. Grundlage ist dann ein "berechtigtes Interesse" an den Fotoaufnahmen.

 

Notwendig ist in jedem Fall die Information der Veranstaltungsbesucher. Der Fotohinweis muss beispielsweise den Zweck, zu denen die Fotos angefertigt werden, die Speicherdauer und die geplanten Veröffentlichungen möglichst genau benennen. Außerdem sollte der Veranstaltungsgast über seine Rechte gemäß DSGVO informiert werden. 

Vor allem bei der Informationspflicht habe ich in den letzten Monaten meine Kunden immer wieder unterstützt. Als professioneller Veranstaltungsfotograf verstehe ich mich auch in diesem Punkt als Partner der Event-Veranstalter.