Bei jedem Auftrag entstehen ensteht eine große Anzahl an Aufnahmen, die von mir gesichtet, ausgewählt und einzeln digital optimiert werden. Die vollständige Bildauswahl kann ich in der Regel dennoch innerhalb von ein bis drei Werktagen fertigstellen. Gerne kann ein verbindlicher Termin für die Lieferung vereinbart werden. Sichern Sie sich Ihren Wunschtermin am besten gleich bei der Anfrage. Fotos für Pressezwecke und für den Social Media Einsatz stelle ich auf Wunsch unmittelbar nach dem Termin oder bereits während einer Veranstaltung online bereit.
Gerne empfehle ich Ihnen einen erfahrenen Kollegen für die Drohnenfotografie. Bei Bedarf erhalten Sie auch ein Komplettangebot mit klassischer Architekturfotografie und Drohnenfotos.
Sehr gerne stehe ich Ihnen in ganz Deutschland und auch darüber hinaus für die Veranstaltungsfotografie und für Reportagen zur Verfügung. Für die Anfahrt berechne ich günstige Pauschalen, die bereits im Angebot aufgeführt werden. Für die Übernachtung kommen die Kosten eines Mittelklassehotels dazu. Auch diese kann ich in der Regel vorab benennen. Mehrtägige Einsätze in Berlin, in Stuttgart, in Würzburg und im Raum Köln/Bonn kann ich Ihnen ohne Übernachtungskosten anbieten.
Ich fotografiere ausschließlich vor Ort bei meinen Kunden oder an den vereinbarten Einsatzorten. Gerne empfehle ich Ihnen für Studioaufnahmen entsprechend ausgestattete Fotografinnen und Fotografen.
Nein. Ich arbeite ausschließlich für Medien, Institutionen und andere gewerbliche Kunden. Dazu gehören auch Behörden, Verbände, Vereine, Selbständige und Freiberufler. Für die Eventfotografie bei privaten Festen, für Porträts oder für Hochzeitsbilder empfehle ich Ihnen gerne auf diese Bereiche spezialisierte Fotografinnen und Fotografen.
Die Künstlersozialversicherung dient dem Zweck, selbständige Künstler und Publizisten (dazu zählen auch Bildjournalisten und viele selbständige Fotografen) in den Schutz der gesetzlichen Sozialversicherung mit einzubeziehen. Zur Finanzierung wird eine Künstlersozialabgabe von solchen Unternehmen erhoben, die entweder "typische Verwerter" (z.B. Verlage und Medien) sind oder nicht nur gelegentlich Aufträge an selbstständige Künstler oder Publizisten erteilen. Ein Auftragnehmer kann nicht beurteilen, ob im Einzelfall eine Abgabepflicht besteht, zumal diese unabhängig davon ist, ob der Auftragnehmer tatsächlich über die KSK versichert ist. Infos erhalten Sie direkt bei der Künstlersozialkasse unter diesem Link.
Grundsätzlich gilt: der Fotograf bleibt Urheber der Fotos, auch wenn diese im Rahmen eines Auftrags aufgenommen wurden. Als Kunde erwerben Sie die Nutzungsrechte an den Bildern. Gerade in der Eventfotografie werden die Nutzungsrechte von mir meist so umfassend eingeräumt, dass die Bilder praktisch ohne Einschränkung für den gewünschten Nutzungszweck eingesetzt werden können. Mehr Infos in diesem Blogbeitrag:
Jeder Fotograf hat das Recht, bei Veröffentlichung seiner Bilder genannt zu werden. Dies ist im Urheberrecht geregelt. Üblicherweise wird bei Pressefotos sowohl der Nutzungsrechteinhaber als auch der Fotograf genannt. Eine übliche Form ist: Foto: FirmaXY/Klaus D. Wolf. Ein Verzicht auf die Namensnennung kann aber im Einzelfall vereinbart werden.
Wenn neben einer fotografischen Dokumentation auch Video benötigt wird, arbeite ich mit Spezialisten zusammen. So erhalten Sie die bestmögliche Qualität in beiden Bereichen. Auf Wunsch kann ich Ihnen etwa für die Eventfotografie oder die Immobilienfotografie ein Komplettangebot mit Foto und Video erstellen.
Sehr gerne beantworte ich persönlich Ihre Fragen. Senden Sie mir einfach eine Nachricht oder rufen Sie mich an.
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