AGB

I. Allgemeines

1. Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für alle vom Fotografen durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.

 

2. Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung bzw. des Angebots des Fotografen durch den Kunden, spätestens jedoch mit der Annahme des Bildmaterials.

 

3. Geschäftsbedingungen des Kunden, die von den nachstehenden Bedingungen abweichen, werden nicht anerkannt. Solche abweichenden Geschäftsbedingungen werden auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn der Fotograf ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

 

4. Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche Einbeziehung auch für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen des Fotografen sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen getroffen werden.

 

II. Überlassenes Bildmaterial

1. Die AGB gelten für jegliches dem Kunden überlassenes Bildmaterial, gleich in welcher Schaffensstufe oder in welcher technischen Form es vorliegt. Sie gelten insbesondere auch für elektronisches oder digital übermitteltes Bildmaterial.

 

2. Der Kunde erkennt an, dass es sich bei dem vom Fotografen gelieferten Bildmaterial um Lichtbildwerke im Sinne i.S.v. § 2 Abs.1 Ziff.5 Urheberrechtsgesetz handelt.

 

3. Vom Kunden in Auftrag gegebene Gestaltungsvorschläge oder Konzeptionen sind eigenständige Leistungen, die zu vergüten sind.

 

4. Der Kunde darf das Bildmaterial an Dritte nur zu geschäftsinternen Zwecken der Sichtung, Auswahl und technischen Verarbeitung weitergeben.

 

5. Reklamationen, die den Inhalt der gelieferten Sendung oder Inhalt, Qualität oder Zustand des Bildmaterials betreffen, sind innerhalb von zwei Wochen nach Empfang schriftlich mitzuteilen. Anderenfalls gilt das Bildmaterial als ordnungsgemäß, vertragsgemäß und wie verzeichnet zugegangen.

 

III. Nutzungsrechte

1. Sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, erwirbt der Kunde grundsätzlich nur ein einfaches Nutzungsrecht zur einmaligen Verwendung.

 

2. Ausschließliche Nutzungsrechte, medienbezogene oder räumliche Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden und bedingen einen Aufschlag von mindestens 100% auf das jeweilige Grundhonorar.

 

3. Mit der Lieferung wird lediglich das Nutzungsrecht übertragen für die Nutzung des Bildmaterials im Rahmen der eingeräumten Nutzungsrechte zu dem vereinbarten Zweck.

 

4. Jede über Ziffer 3. hinausgehende Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung oder Veröffentlichung ist honorarpflichtig und bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung des Fotografen.

 

5. Veränderungen des Bildmaterials durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Fotografen gestattet. Auch darf das Bildmaterial nicht abgezeichnet, nachgestellt fotografiert oder anderweitig als Motiv benutzt werden.

 

6. Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Dritte, auch nicht auf andere Konzern- oder Tochterunternehmen, zu übertragen.

 

7. Jegliche Nutzung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist nur gestattet unter der Voraussetzung der Anbringung eines vom Fotografen vorgegebenen Urhebervermerks.

 

8. Der Fotograf bleibt auch bei Übertragung der ausschließlichen (exklusiven) Nutzungsrechte berechtigt, seine Fotos zu Zwecken der Eigenwerbung selbst zu verwenden.

 

IV. Haftung

1. Der Fotograf übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekte, es sei denn, es wird ein entsprechend unterzeichnetes Release-Formular beigefügt.

 

2. Der Erwerb von Nutzungsrechten über das fotografische Urheberrecht hinaus sowie die Einholung von Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen, Museen etc. obliegt dem Kunden. Der Kunde trägt die Verantwortung für die Betextung sowie die sich aus der konkreten Veröffentlichung ergebenden Sinnzusammenhänge.

 

3. Der Kunde ist ab dem Lieferungszeitpunkt für die sachgemäße Verwendung des Bildmaterials verantwortlich.

 

V. Auftragsarbeiten

1. Der Fotograf verpflichtet sich, die Vorbereitung und Ausführung des Auftrages mit größtmöglicher Sorgfalt vorzunehmen. Die Haftung auf Schadensersatz ist auf vorsätzliche und grob fahrlässige Verstöße beschränkt. Die Haftung für eventuelle mittelbare Schäden ist ausgeschlossen.

 

2. Innerhalb des vorgegebenen konzeptionellen Rahmens ist der Fotograf frei in der künstlerischen Umsetzung und Realisation des Auftrages. Soweit nicht abweichend vereinbart, wird die Auswahl der gelieferten Aufnahmen vom Fotografen vorgenommen.

 

3. Muss bei der Auftragsabwicklung die Leistung eines Dritten in Anspruch genommen oder ein sonstiger Vertrag mit Dritten abgeschlossen werden, ist der Bildautor bevollmächtigt, die entsprechenden Verpflichtungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers einzugehen.

 

4. Ist ein bestimmter Aufnahmeort vereinbart (z.B. im Rahmen von Großveranstaltungen und Messen), sorgt der Kunde für den ungehinderten Zugang und für erforderliche Fotogenehmigungen.

 

5. Eine Auftragserteilung gilt erst als verbindlich, wenn die Auftragserteilung des Auftraggebers in schriftlicher Form vom Fotografen bestätigt wurde.

 

6. Wird die Produktionszeit aus Gründen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, überschritten, ist eine Vergütung in Form einer angemessenen Erhöhung des vereinbarten Honorars zu leisten.

 

VI. Honorare

1. Es gilt das vereinbarte Honorar. Ist kein Honorar vereinbart worden, bestimmt es sich nach der jeweils aktuellen Bildhonorarübersicht der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM). Das Honorar versteht sich zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.

 

2. Das Honorar gilt nur für die Nutzung des Bildmaterials zu dem vereinbarten Zweck im Rahmen der vereinbarten Nutzungsrechte. Soll das Honorar auch für eine weitergehende Nutzung bestimmt sein, ist dieses schriftlich zu vereinbaren.

 

3. Durch den Auftrag anfallende Kosten und Auslagen (z.B. Fahrt-, Material- und Laborkosten, Modellhonorare, Kosten für erforderliche Requisiten, Eintrittsgelder, Gebühren, erforderliche Spesen etc.) sind, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Kunden.

 

4. Das Honorar gemäß VI. 1. AGB ist auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das in Auftrag gegebene und gelieferte Bildmaterial nicht veröffentlicht bzw. verwendet wird oder der Auftraggeber nach Produktionsbeginn vom Vertrag zurücktritt.

 

5. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur gegenüber unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Kunden zulässig. Zulässig ist außerdem die Aufrechnung mit bestrittenen aber entscheidungsreifen Gegenforderungen.

 

VII. Datenschutz

1. Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Der Fotograf verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.

 

2. Sofern nicht ausdrücklich eine abweichende Regelung getroffen wird, übernimmt der Kunde bei Auftragsarbeiten alle Informationspflichten des Fotografen gegenüber zu fotografierenden Personen, die sich aus den jeweils geltenden Datenschutzbestimmungen ergeben.

 

VIII. Vertragsstrafe, Schadensersatz

Bei vorsätzlich oder grob fahrlässig erfolgter unberechtigter (ohne Zustimmung des Fotografen) Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen üblichen Nutzungshonorars zu zahlen, vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche.

 

IX. Sonstiges

1. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

 

2. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinn entsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.

 

3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, auch bei Lieferungen ins Ausland.

 

4.Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, wenn der Kunde Vollkaufmann ist, München (Wohnort des Fotografen).

 

 

 

Stand: Juli 2019